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PSI AG
Karsten Pierschke
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Informationen zur Namensaktie

Fragen und Antworten zur Umstellung auf Namensaktien

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Was ist eine Namensaktie?

Eine Namensaktie lautet auf den Namen eines bestimmten Aktionärs. Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Anteilseigner unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse und der Stückzahl der gehaltenen Aktien einzutragen sind.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist. Der Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen.

Außerhalb Deutschlands sind Namensaktien weit verbreitet. Auch in Deutschland haben sich in den letzten Jahren viele Aktiengesellschaften für die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien entschieden.

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Welche Kosten sind mit der Umstellung auf Namensaktien für den Aktionär verbunden?

Die Umstellung und die Meldung der PSI-Aktionäre zur Ersteintragung in das Aktienregister sowie die Depotumstellung der Inhaberaktien in Namensaktien sind für die PSI-Aktionäre mit keinen Kosten verbunden.

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Entstehen dem Anteilseigner laufende Kosten durch die Führung eines Aktienregisters?

Durch die Führung des Aktienregisters entstehen dem Aktionär keine zusätzlichen Kosten. Auch die Depotgebühren erhöhen sich für den Aktionär nicht.

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Warum hat die PSI auf Namensaktien umgestellt?

Der PSI AG ist eine direkte und transparente Kommunikation mit ihren Aktionären wichtig. Namensaktien bieten hierfür gegenüber Inhaberaktien viele Vorteile. Infolge der Eintragung der Aktionäre im Aktienregister können wir gezielter mit unseren Aktionären Kontakt aufnehmen und sie über Entwicklungen der PSI informieren.

Namensaktien erleichtern uns auch die Vorbereitung der Hauptversammlung, zum Beispiel bei der Versendung der Einladungen und anderer Unterlagen direkt an unsere Anteilseigner. Es wird einfacher, Weisungen der Aktionäre für Abstimmungen entgegenzunehmen.

Ein weiterer Vorteil sind langfristige und nachhaltige Kosteneinsparungen, beispielsweise durch den direkten Versand der Einladungen für die Hauptversammlung an die Aktionäre und eine Besserstellung der Namensaktien nach der vom Gesetzgeber erlassenen Gebührenverordnung.

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Was ändert sich für den Aktionär durch die Umstellung auf Namensaktien?

Zukünftig bekommen die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre Informationen der Gesellschaft, wie z. B. die Einladung zur Hauptversammlung, direkt von der Gesellschaft und nicht mehr über ihre Depotbank zugesandt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung kann sich der Aktionär selbst anmelden oder einen Vertreter zur Stimmrechtsausübung bevollmächtigen. Die Dividende wird über die Depotbank des Aktionärs gezahlt.

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Was ist das Aktienregister?

Bei Ausgabe von Namensaktien ist ein Aktienregister zu führen. Im Aktienregister werden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten elektronisch gespeichert. Eingetragen werden danach Anzahl der Aktien, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs - bei einer juristischen Person deren Firma, Geschäftsanschrift und Sitz - sowie in jedem Fall die Anzahl der vom Aktionär gehaltenen Aktien. Nur wer im Aktienregister eingetragen ist, gilt der Gesellschaft gegenüber als Aktionär (§ 67 Abs. 1 und 2 AktG).

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Erfolgt automatisch eine Eintragung in das Aktienregister, wenn PSI-Aktien erworben werden?

Wenn der Depotbank keine gegenteilige Weisung erteilt wird, erfolgt die Eintragung ins Aktienregister automatisch. Widerspricht ein Aktionär der Eintragung ins Aktienregister, lässt sich in der Regel die Depotbank als Treuhänder eintragen. Gegenüber der Gesellschaft gilt allerdings nur derjenige als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist.

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Wie gewährleistet die PSI die Vertraulichkeit der persönlichen Daten?

Die persönlichen Daten der Aktionäre im Aktionärsregister sind vertraulich und werden nicht an unbefugte Dritte, insbesondere auch nicht an andere Aktionäre, weitergegeben. Ein Aktionär darf also nur seinen eigenen Datensatz im Aktienregister am Sitz der Gesellschaft einsehen. Die vertraulichen Daten aller anderen Aktionäre sind ihm nicht zugänglich.

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Nach welcher Zeit werden meine persönlichen Daten automatisch gelöscht?

Die Austragung aus dem Aktienregister erfolgt nach dem Verkauf der Aktie.

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Warum ist die Eintragung ins Aktienregister für den Aktionär wichtig?

Die Eintragung in das Aktienregister ist für die Aktionäre deshalb wichtig, weil nur derjenige gegenüber der Gesellschaft als Aktionär gilt und damit zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Auch die Einladung zur Hauptversammlung erhalten nur die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre direkt von der Gesellschaft.

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Kann ein Aktionär die Eintragung ins Aktienregister verweigern?

Ja, dies ist möglich. In diesen Fällen muss die depotführende Bank im Aktienregister eingetragen werden. Gegenüber der Gesellschaft gilt aber dann die Depotbank als Aktionär. Der Aktionär, der seiner Eintragung widersprochen hat, bekommt keine direkten Informationen von der Gesellschaft. Speziell die Einladung zur Hauptversammlung geht ihm nicht direkt zu, und er kann seine Aktionärsrechte nicht unmittelbar selbst wahrnehmen.

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Ändern sich Dividendenzahlungen?

Auch bei Dividendenzahlungen ändert sich nichts für den Aktionär. Die Dividende wird am ersten Werktag nach der Hauptversammlung gezahlt. Der Aktionär erhält die Dividende wie bislang über seine Depotbank gutgeschrieben.

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Kann ein Aktionär Einblick in das Aktienregister nehmen?

Jeder Aktionär hat Anspruch darauf, Auskunft über die im Register zu seiner Person eingetragenen Daten zu erhalten. Außerdem kann der Aktionär über das Kontaktformular im Internet Adressänderungen für seinen Eintrag im Aktienregister an die PSI übermitteln.

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Werden im Aktienregister gespeicherte Daten weitergemeldet?

Nein, sie werden nicht weitergemeldet. Die Daten sind ausschließlich für Zwecke der Gesellschaft bestimmt.

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Müssen Adressänderungen der Gesellschaft mitgeteilt werden?

Die Depotbanken müssen der Gesellschaft Adressänderungen mitteilen. Es ist aber auch möglich, dass der Aktionär parallel selbst eine kurze Mitteilung über seine neue Anschrift macht. Dies kann per E-Mail geschehen oder er informiert die Gesellschaft über das Kontaktformular im Internet. Es empfiehlt sich aber, auch die Depotbank zu informieren.

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Wird sich die WKN bzw. die ISIN der PSI-Aktie ändern?

Mit der Umstellung auf Namensaktien erhält die PSI-Aktie eine neue WKN (Wertpapierkennnummer), ISIN (International Securities Identification Number) und ein neues Börsen-kürzel zur Identifikation der Wertpapiere.

Die neue WKN lautet A0Z1JH; die neue ISIN lautet DE000A0Z1JH9; das neue Börsenkürzel lautet PSAN.

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Was ändert sich bei der Anmeldung zur Hauptversammlung?

Die Teilnahme- und Anmeldebestimmungen sind in § 16 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die PSI AG wird den im Aktienregister eingetragenen Aktionären oder der eingetragenen Bank die Einladung für die Hauptversammlungen direkt zuschicken. Die Anmeldung muss innerhalb der jeweils gesetzlich vorgesehenen Frist erfolgen. Die Einzelheiten der Anmeldung werden mit der Einberufung bekannt gemacht.

Im Übrigen gibt es durch die Umstellung auf Namensaktien für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Erteilung von Vollmachten grundsätzlich keinen Unterschied. Sie können also weiterhin persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich durch eine Bank, eine Aktionärsvereinigung oder einen persönlichen Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Hat die Umstellung auf Namensaktien steuerliche Konsequenzen?

Mit der Umstellung auf die Namensaktie sind keine steuerlichen Konsequenzen verbunden. Das Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen Inhaber- und Namensaktien.

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