
PSI AG
Karsten Pierschke
Leiter Investor Relations und Kommunikation
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Corporate Governance
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, klare Regeln, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.
Für PSI hat gute Corporate Governance eine hohe Bedeutung als elementarer Bestandteil der Unternehmensführung. Dadurch will PSI eine auf Shareholder Value ausgerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle sicher stellen. Dies soll das Vertrauen unserer Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiter auch in Zukunft gewährleisten und fördern. Daher begrüßen wir den Deutschen Corporate Governance Kodex, den die Regierungskommission am 26. Februar 2002 veröffentlicht und zuletzt am 18. Juni 2009 geändert hat.
Erklärung der PSI AG nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie erklären gemäß § 161 AktG:
Die PSI AG hat den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 mit den in der Erklärung vom 6. November 2008 genannten Ausnahmen entsprochen.
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der am 5. August 2009 veröffentlichten Fassung vom 18. Juni 2009 entsprach und entspricht die PSI AG seit der Veröffentlichung mit folgenden Ausnahmen:
- Punkt 2.3.2: Die Gesellschaft wird ab dem Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. April 2009 allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege übermitteln, wenn die Voraussetzungen gemäß § 30b Abs. 3 Nr. 1 c) und d) WpHG im Einzelfall erfüllt sind. Bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt konnte die Empfehlung nicht eingehalten werden, da der erforderliche Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung noch nicht gefasst war.
- Punkt 3.8: Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist kein dem Selbstbehalt der Vorstände entsprechender Selbstbehalt im Hinblick auf die D&O-Versicherung festgelegt oder vereinbart, weil die Verwaltung den vereinbarten Selbstbehalt für angemessen hält.
- Punkt 4.2.1: Die Gesellschaft hat keinen Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstands bestimmt. Da der Vorstand der PSI AG aus zwei Mitgliedern besteht, ist ein Sprecher bzw. Vorsitzender entbehrlich.
- Punkt 5.3.3: Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet, da alle vier dem Aufsichtsrat angehörenden Kapitalvertreter an der Erarbeitung von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung beteiligt sind.
- Punkt 5.4.3: Wahlen zum Aufsichtsrat können nach Maßgabe der hierfür geltenden rechtlichen Voraussetzungen als Listenwahl durchgeführt werden. Auf diese Weise kann die Wahl der Kandidaten gebündelt werden.
- Punkt 5.4.6: Die Vergütung des Aufsichtsrats enthält keine erfolgsorientierte Komponente. Die Vergütung setzt sich aus einer Grundvergütung und einer an die Anwesenheit in den Sitzungen gebundenen Komponente zusammen. Der Aufsichtsrat sieht eine erfolgsorientierte Aufsichtsratsvergütung als Widerspruch zur Aufsichts- und Kontrollpflicht.
- Punkt 7.1.2: Eine Erörterung der Halbjahres- und der Quartalsfinanzberichte durch den Aufsichtsrat oder seinen Prüfungsausschuss mit dem Vorstand vor der Veröffentlichung findet nicht statt. Diese Erörterung kann entfallen, da der Aufsichtsrat monatlich eine Berichterstattung erhält und er in den Aufsichtsratssitzungen immer über die zukünftigen Quartalsentwicklungen informiert wird.
Gezeichnet
Vorstand und Aufsichtsrat
Berlin, den 11. Dezember 2009
Ein Beleg für den hohen Stellenwert, den Transparenz bei PSI genießt, ist unsere transparente und mehrfach ausgezeichnete Kommunikation mit dem Kapitalmarkt. Im Jahr 2004 erhielten wir den Deutschen Preis für Wirtschaftskommunikation in der Kategorie beste Online-Präsenz. Bereits in den Jahren 2003 und 2002 wurde die PSI im Rahmen des Deutschen Preises für Wirtschaftskommunikation für überzeugende Wirtschaftskommunikation ausgezeichnet. Unsere Geschäftsberichte der Jahre 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 wurden mit zwei Bronze, drei Silber und zwei Gold Awards beim weltweit größtem Geschäftsbericht-Wettbewerb, den in den USA vergebenen International ARC Awards ausgezeichnet.
Dies ist für uns ein Ansporn, Transparenz und Offenheit der Unternehmenskommunikation auch in Zukunft kontinuierlich zu verbessern.
- Download Entsprechenserklärung
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Entsprechenserklärung vom 11.12.2009 (31.92k)
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Entsprechenserklärung vom 06.11.2008 (35.62k)
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Entsprechenserklärung vom 26.03.2008 (35.4k)
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Entsprechenserklärung vom 23.11.2007 (84.18k)
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Entsprechenserklärung vom 15.12.2006 (85.09k)
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Entsprechenserklärung vom 01.11.2005 (82.51k)
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Entsprechenserklärung vom 15.12.2004 (81.63k)
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Entsprechenserklärung vom 10.12.2003 (81.12k)
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Entsprechenserklärung vom 12.12.2002 (85.98k)
