Vor dem Hintergrund der andauernden Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird die PSI Software AG die Hauptversammlung zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter in diesem Jahr ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung durchführen. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des…